Gemäß dem Zahlungskontengesetz (ZKG) gelten seit dem 18. September 2016 gesetzliche Vorgaben für Unterstützungsleistungen bei der Nutzung der gesetzlichen Kontenwechselhilfe. Mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch auf "Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe" beauftragen Sie uns als Ihre neue Bank, den Kontenwechsel Ihres bisherigen Girokontos von Ihrer alten Bank zu uns einzuleiten.
Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe (PDF)
Kundeninformationsblatt zum Anspruch auf gesetzliche Kontenwechselhilfe (PDF)
Wir sind für Sie da
Raiffeisenbank Heroldsbach eG
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